
Rechtsschutz
Unsere Kanzlei ist seit 1995 in den Kerngebieten des Rechtsschutzes tätig:
- Verkehrsrecht (Unfallschadensregulierung, Schmerzensgeld, etc.)
- Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Abfindung, Gehaltzahlung)
- Mietrecht (Nebenkosten, Kündigung, etc.)
- Führerschein-/Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten (Trunkenheitsfahrten, etc.)
Aber auch in weiteren Rechtsgebieten kann eine Rechtsschutzversicherung für Angestellte wie für Selbständige hilfreich sein.
Wir haben in diesen Bereichen in den vergangenen Jahren das Vertrauen führender Rechtsschutzversicherer gewinnen können, die ihren Versicherungsnehmern im Falle eines Rechtsstreits empfehlen, sich an uns zu wenden.
Unsere Tätigkeiten für rechtsschutzversicherte Mandanten
Für unsere rechtsschutzversicherten Mandanten wickeln wir die gesamte Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung ab, holen die Deckungszusage der Versicherung ein, klären Versicherungsfragen und rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Vorteile des Rechtsschutzes
Die Bedeutung einer bedarfsgerechten Rechtsschutzversicherung kann heutzutage kaum hoch genug eingeschätzt werden. Denn:
Sein gutes Recht auch durchzusetzen, kann teuer werden, nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren am 01.07.2004 erstmal seit 10 Jahren wieder deutlich angehoben hat. Dadurch sind die Kosten der Rechtsberatung im Durchschnitt um ca. 20% gestiegen.
Aber die Anwaltskosten sind es längst nicht allein, die den Kampf um Ihr Recht teuer machen.
Die Zivilgerichte bearbeiten einen Fall nicht, bevor nicht ein Gerichtskostenvorschuß gezahlt wird, der sich z.B. bei einem Streit um € 5.000,00 schon allein auf € 363,00 beläuft.
Noch teurer kann ein solcher Streit werden, wenn das Gericht eine Streitfrage (z.B. die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall) nicht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens entscheiden kann. Auch die Kosten hierfür muß der Kläger vorschießen, sie betragen leicht € 1.000,00 und mehr.
Die Kosten eines solchen Prozesses können dann leicht so hoch sein, wie die Summe, um die gestritten wird.
Von diesem Kostenrisiko befreit Sie als Kläger ebenso wie als Beklagter eine Rechtsschutzversicherung, wenn die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung Erfolg verspricht.
Haben Sie Fragen zum Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung oder allgemeine Fragen zu diesem Gebiet?
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