Strafrecht

"Verteidigung ist Kampf"

 

(Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 7. Aufl. 2005, Rn 1)

 

Wir sehen es etwas anders: Verteidigung kann Kampf sein. Nicht selten ist eine Konsensualverteidigung angebrachter, d.h. der Versuch mit Gericht und Staatsanwaltschaft ein Ergebnis für ein Strafverfahren gegen den Mandanten zu finden, mit dem alle leben können.

 

Gelingt dieser Versuch nicht, kämpfen wir für Sie!

 

In Notfällen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oleg Georgieff für einen (oft verfahrensentscheidenden) ersten Kontakt unter der Nummer 040 38 47 03 auch Nachts zur Verfügung.

 

Beachten Sie bitte immer folgenden Grundsatz:

 

Geben Sie niemals gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, also der Polizei und der Staatsanwaltschaft, aber auch nicht einem Gericht, Erklärungen zu einem ihnen gegenüber erhobenen Tatvorwurf ab, bevor Sie nicht vorher einen fachkundigen Strafverteidiger konsultiert haben.